Mutterschaftsvorsorge

Mutterschaftsvorsorge

Laut Hebammengesetz gehört die Schwangerenvorsorge ebenso wie Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe und Wochenbettpflege zu unseren Aufgaben. Die von der Hebamme durchgeführte Schwangerenvorsorge ist eine Krankenkassenleistung.

Jede Schwangere kann wählen, ob sie zu den Vorsorgeuntersuchungen ausschließlich zur Hebamme, zum Arzt oder im Wechsel zu beiden gehen möchte.

Wir führen Hebammenvorsorge nach Mutterschaftsrichtlinien mit der dazugehörigen Eintragung in den Mutterpass durch.  – Dazu gehören das Bestimmen von Lage und Wachstum des Kindes, Herztonkontrolle, Blutdruckmessung, Urin- und Blutuntersuchungen, Ernährungsberatung und vaginale Untersuchung bei Bedarf. Ebenso ist Zeit für Gespräche und Fragen, die die Schwangerschaft betreffen.

In der Regel nehmen wir uns für einen Termin mit Ihnen 45 Minuten Zeit. Es entstehen keine Wartezeiten und Geschwisterkinder dürfen gern mitkommen.

Für Ultraschalluntersuchungen oder bei Komplikationen überweisen wir Sie an einen Facharzt.